Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Vermessungsverordnung (sGS 760.12; abgekürzt VermV) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 i.V.m. Art. 31 VermV kann die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung beauftragen.

Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Vermessung (SR 211.432.2, abgekürzt VAV) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Juni 2025 die GEOINFO Vermessungen AG, Lindenwiesstrasse 12, 9200 Gossau, unter der Leitung von pat. Ingenieur-Geometer Rico Breu, als Nachführungsgeometer gewählt.

Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Waldkirch erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.