Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13, Art. 15 und Art. 16 Gemeindeordnung wird das fakultative Referendum durchgeführt für:
Gegenstand
Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch
Referendumsfrist
Vom 29. September 2025 bis 7. November 2025
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
249 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.