Beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen sind während der 14-tägigen Beschwerdefrist keine Beschwerden gegen die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 der Gemeinde Waldkirch eingegangen. Der Gemeinderat hat gemäss Beschluss vom 23. Oktober 2025, in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, das endgültige Ergebnis der Urnenabstimmung festgestellt.
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19.11.2025
Gemeindeabstimmung vom 28. September 2025 / Feststellung der endgültigen Ergebnisse
Publ.-Nr.:
00.233.476
Rubrik: Gemeindepublikationen / Wahlen und Abstimmungen
Rubrik: Gemeindepublikationen / Wahlen und Abstimmungen
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