Der Gemeinderat Waldkirch stellt fest, dass das Referendumsbegehren gegen die Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch nicht zu Stande gekommen ist.

Begründung
Am 26. September 2025 wurde die Referendumsvorlage (Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch; fakultatives Referendum) auf der Publikationsplattform (amtliches Publikationsorgan) veröffentlicht (ABl 2025-00.228.086). Die vierzigtägige Frist zur Unterschriftensammlung lief vom 29. September 2025 bis 7. November 2025. Gegen den vorliegenden Beschluss wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und somit ist die Frist des fakultativen Referendums ungenutzt abgelaufen.

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden.