Der Gemeinderat Waldkirch stellt fest, dass das Referendumsbegehren gegen den 1. Nachtrag zum Energie- und Umweltfondsreglement nicht zu Stande gekommen ist.

Begründung
Am 24. Oktober 2025 wurde die Referendumsvorlage (Energie- und Umweltfondsreglement, 1. Nachtrag; fakultatives Referendum) auf der Publikationsplattform (amtliches Publikationsorgan) veröffentlicht (ABl 2025-00.231.340). Die vierzigtägige Frist zur Unterschriftensammlung lief vom 27. Oktober 2025 bis 5. Dezember 2025. Gegen den vorliegenden Beschluss wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und somit ist die Frist des fakultativen Referendums ungenutzt abgelaufen.

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden.