Björn Stalder, Waldkirch, war seit dem Jahr 2021 Mitglied der Geschäftsprüfungskommission. Er zog aus Waldkirch weg und trat daher mit Genehmigung des Gemeinderates von seinem Amt per 28. Februar 2025 zurück.

Brigitte Sommer, Waldkirch, wurde am 12. März 2023 als Mitglied des Gemeinderates gewählt. Aufgrund einer beruflichen Veränderung und der dadurch fehlenden zeitlichen Ressourcen für die Tätigkeit als Gemeinderätin tritt sie mit Genehmigung des Gemeinderates per 31. Juli 2025 von ihrem Amt zurück.

Urban Sutter, Waldkirch, ist seit dem 1. Januar 2021 Mitglied des Gemeinderates. Aufgrund von Veränderungen im persönlichen Umfeld tritt er mit Genehmigung des Gemeinderates per 31. Dezember 2025 von seinem Amt zurück.

Für die frei werdenden Sitze im Gemeinderat und in der Geschäftsprüfungskommission ist jeweils eine Ersatzwahl durchzuführen. Am 28. September 2025 findet aus diesem Grund die Ersatzwahl für zwei Mitglieder des Gemeindesrates und ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird jeweils ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3).

Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).