Der Gemeinderat Waldkirch hat am 4. Juli 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen:

Teilstrassenplan Kurvensanierung Rickenhueb

Der Teilstrassenplan berücksichtigt die neue Linienführung der Kantonsstrasse sowie der Einlenker im Bereich Rickenhueb.

Koordiniert zur vorliegenden Planauflage werden folgende Vorhaben öffentlich aufgelegt / publiziert:
- Kantonsstrasse Nr. 39, Waldkirch: Kurvensanierung Rickenhueb - B89.5.039.024

Öffentliche Planauflage
Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab 13. August 2025 bis 11. September 2025, im Gemeindehaus Waldkirch, Büro 107, Obergeschoss, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, 9205 Waldkirch, einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.