Die gesetzliche Grabesruhe der folgenden Beisetzungen ist abgelaufen. Daher werden die Gräber im Frühling 2026 geräumt. Die Räumungsbereiche sind mit Tafeln oder Schildern bezeichnet. Es erfolgt keine briefliche Mitteilung an die Angehörigen.
 

Friedhof Waldkirch

  • Erdreihengräber für Erwachsene           mit Erstbeisetzungen von 2004 bis 2005
  • Urnenreihengräber für Erwachsene mit Erstbeisetzungen von 2008 bis 2010
  • Urnenwandgräber für Erwachsene        mit Beisetzungen von 2013 bis April 2016
  • Kindergrab         mit Beisetzung im Jahr 2011

Friedhof Bernhardzell

  • Urnenreihengräber für Erwachsene mit Erstbeisetzungen von 2000 bis 2011
     

Weihwassergefässe, Pflanzen und anderer persönlicher Grabschmuck können in der Zeit vom 7. April 2026 bis 13. April 2026 entfernt werden. Die Entfernung von Grabsteinen durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verfügungsberechtigten erfolgen und muss mit der Abteilung Bestattungen abgesprochen sein.

Nach Ablauf dieser Frist wird über den verbliebenen Grabschmuck und Pflanzen entschädigungslos verfügt (Art. 29 Friedhofreglement). Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Grabeinfassung und die Schriftplatten sind Eigentum der Gemeinde. Die Räumung durch die Gemeinde ist kostenlos.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Bestattungen gerne zur Verfügung (058 228 79 19 / bestattungen@waldkirch.ch).