Die gesetzliche Grabesruhe der folgenden Beisetzungen ist abgelaufen. Daher werden die Gräber im Frühling 2027 geräumt. Die Räumungsbereiche sind mit Tafeln oder Schildern bezeichnet. Es erfolgt keine briefliche Mitteilung an die Angehörigen.
Friedhof Waldkirch
- Erdreihengräber für Erwachsene mit Sterbedatum bis 9. März 2007
- Urnenreihengräber für Erwachsene mit Sterbedatum bis 8. Januar 2012
Friedhof Bernhardzell
- Erdreihengräber für Erwachsene mit Sterbedatum bis 3. März 2007
- Urnenwandgräber für Erwachsene mit Sterbedatum bis 16. Mai 2016
Weihwassergefässe, Pflanzen und anderer persönlicher Grabschmuck können in der Zeit vom 30. März 2027 bis 5. April 2027 entfernt werden. Die Entfernung von Grabsteinen durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verfügungsberechtigten erfolgen und muss mit der Abteilung Bestattungen abgesprochen sein.
Nach Ablauf dieser Frist wird über den verbliebenen Grabschmuck und Pflanzen entschädigungslos verfügt (Art. 29 Friedhofreglement). Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Grabeinfassung und die Schriftplatten sind Eigentum der Gemeinde. Die Räumung durch die Gemeinde ist kostenlos.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Bestattungen gerne zur Verfügung (058 228 79 19 / bestattungen@waldkirch.ch).