Der Oberwilweg Nr. 432 ist als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert und verbindet den Oberwil mit der Oberwaldstrasse. Auf Antrag der Grundeigentümer des Grundstücks Nr. 1641 soll der Oberwilweg im Bereich der eigenen Liegenschaft erstmalig hartbelegt werden. Für den Strassenbau wird das Planverfahren gemäss dem Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) durchgeführt. Die Kosten für die erstmalige Hartbelegung gehen zu Lasten der Grundeigentümer des Grundstücks Nr. 1641 – es wird kein Kostenverlegungsverfahren durchgeführt.
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 StrG wird die Mitwirkung für die erstmalige Hartbelegung des Oberwilwegs Nr. 432 vom 30. Oktober 2026 bis 30. November 2026 durchgeführt. Der Situationsplan kann hier, auf der Website der Gemeinde Waldkirch unter www.waldkirch.ch oder im Gemeindehaus, Kanzlei (Büro 107), eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können per E-Mail an michael.frei@waldkirch.ch eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.