Der Gemeinderat Waldkirch stellt fest, dass das Referendumsbegehren gegen den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, nicht zu Stande gekommen ist.
Begründung
Am 5. April 2024 wurde die Referendumsvorlage (Verkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell) auf der Publikationsplattform (amtliches Publikationsorgan) veröffentlicht (ABl 2024-00.146.397). Die vierzigtägige Frist zur Unterschriftensammlung lief vom 6. April 2024 bis am 15. Mai 2024. Gegen den vorliegenden Beschluss wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und somit ist die Frist des fakultativen Referendums ungenutzt abgelaufen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden.