Beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen sind während der 14-tägigen Beschwerdefrist keine Beschwerden gegen die Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 der Gemeinde Waldkirch eingegangen. Der Gemeinderat hat gemäss Beschluss vom 2. Juli 2024, in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, das endgültige Ergebnis der Urnenabstimmung festgestellt.