Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13, Art. 15 und Art. 16 Gemeindeordnung wird das fakultative Referendum durchgeführt für:
Gegenstand
Verkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
Referendumsfrist
27. Juli 2024 bis zum 4. September 2024
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
248 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.