Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13, Art. 15 und Art. 16 Gemeindeordnung wird das fakultative Referendum durchgeführt für:

Gegenstand
Verkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell

Referendumsfrist
27. Juli 2024 bis zum 4. September 2024

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
248 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.