Der Gemeinderat Waldkirch hat am 4. Juni 2024 in Anwendung von Art. 24 und 27 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Änderung des Sondernutzungsplan Kiesabbau Wigarten (Änderung Abbauquoten) erlassen.
Im Sinne von Art. 24 und 41 ff. PBG liegt der Sondernutzungsplan während 30 Tagen, das heisst von 16. September 2024 bis 15. Oktober 2024 im Gemeindehaus Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.